Schätzung in gutem Glauben

Sie haben das Recht, einen „Gutgläubigkeitsvoranschlag“ zu erhalten, in dem erläutert wird, wie viel Ihre medizinische Versorgung kosten wird

Nach dem Gesetz müssen Gesundheitsdienstleister Patienten, die keine Versicherung haben oder keine Versicherung in Anspruch nehmen, eine Schätzung der Rechnung für medizinische Gegenstände und Dienstleistungen geben.

  • Sie haben das Recht, eine Schätzung in gutem Glauben für die erwarteten Gesamtkosten von Nicht-Notfallartikeln oder -diensten zu erhalten. Dazu gehören damit verbundene Kosten wie medizinische Tests, verschreibungspflichtige Medikamente, Ausrüstung und Krankenhausgebühren.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Arzt Ihnen mindestens 1 Werktag vor Ihrer medizinischen Dienstleistung oder Ihrem Artikel schriftlich einen Kostenvoranschlag in gutem Glauben gibt. Sie können auch Ihren Arzt und jeden anderen von Ihnen gewählten Anbieter um einen Kostenvoranschlag in gutem Glauben bitten, bevor Sie einen Artikel oder eine Dienstleistung planen.
  • Wenn Sie eine Rechnung erhalten, die mindestens 400 US-Dollar über Ihrer Schätzung in gutem Glauben liegt, können Sie die Rechnung anfechten.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie eine Kopie oder ein Bild Ihres Kostenvoranschlags in gutem Glauben speichern.

Für Fragen oder weitere Informationen zu Ihrem Recht auf einen Kostenvoranschlag in gutem Glauben besuchen Sie www.cms.gov/nosurprises oder rufen Sie 1-800-985-3059 an.

Sie können zum Zeitpunkt der Planung oder telefonisch bei unserer Abrechnungsabteilung unter 717-960-4385 einen Kostenvoranschlag in gutem Glauben anfordern.

Ihr Patientenportal ist die schnellste Lieferoption für Schätzungen in gutem Glauben. Bitte rufen Sie 717-960-4393 an, um Unterstützung durch das Patientenportal zu erhalten.

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